Präambel
Die im Folgenden ausgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge und daraus resultierende Arbeiten zur Gestaltung, Programmierung und Erstellung von elektronischen Medien und Druckerzeugnissen durch Eggtion (Mag.art. Mark Beckmann, Rosaliagasse 17 A-1120 Wien und Dipl.-Des. Nina Markiewicz, Im Aller 6 D-31535 Neustadt).
I. Urheberschutz und Nutzungsrechte
- Der Eggtion erteilte Auftrag ist ein 
 Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung
 des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten
 an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften
 des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
- Die Arbeiten von Eggtion (Entwürfe, 
 Werkzeichnungen, Visualisierungen, Texte und Programmcode bzw. deren
 elektronische Daten) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das
 Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart
 gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht
 erreicht ist.
- Ohne Zustimmung von Eggtion dürfen die
 Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung nicht geändert werden.
 Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig.
 Wiederholungen (z.B. Nachauflagen bei Druckwerken) oder
 Mehrfachnutzungen (z.B. für eine andere Website oder ein anderes Medium)
 bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch Eggtion.
- Die Werke von Eggtion dürfen nur für 
 die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten
 Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als
 Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung
 kenntlich gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten
 Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen
 Zahlung des Rechnungsbetrages.
- Alle Werke werden immer nur für ein juristisch eigenständiges 
 Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene
 Unternehmen muss vertraglich gesondert geregelt sein. Die Übertragung
 eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
 Genehmigung durch Eggtion.
- Vorschläge sowie Weisungen des Auftraggebers aus technischen, 
 gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben
 keinerlei Einfluss auf den ausgewiesenen Rechnungsbetrag; sie begründen
 auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich
 vereinbart worden ist.
- Über den Umfang der Nutzung des Auftragswerkes steht Eggtion ein Auskunftsanspruch zu.
- Der Auftraggeber erteilt Eggtion mit 
 dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten
 Leistungen und hergestellten Produkte als Referenz und für die
 Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
II. Angebote, Preise, Material
- Sämtliche von Eggtion abgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung eines Arbeitsauftrags durch Eggtion werden diese verbindlich.
- Für den Auftrag zu verwendende Texte, Bildmaterial, Footage werden 
 vom Auftraggeber als fertige, verarbeitungsfähige elektronische Daten
 zur Verfügung gestellt.
- Die Zu- und Rücksendung aller Materialien erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Für die Rücksendung verwendet Eggtion,
 soweit schriftlich nicht anders vereinbart, auf dem Postweg den
 versicherten Versand. Für eine Rücksendung der Daten auf elektronischem
 Weg (E-Mail, Download von Server) empfiehlt Eggtion eine Empfangsbestätigung durch den Auftraggeber, da Eggtion für den Datenverlust durch elektronischen Versand keine Haftung übernimmt.
- Soweit Daten, gleich welcher Form, an Eggtion übermittelt werden, stellt der Auftraggeber auf eigene Kosten Kopien zu seiner Sicherheit her.
III. Auftragserteilung, Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang eines Auftrags ergibt sich aus dem vom Auftraggeber und Eggtion akzeptierten Angebot und der schriftlichen Auftragsbestätigung.
- Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung Festaufträge.
- Soweit nicht anders vereinbart, berechnet Eggtion für alle Leistungen eine Vorauszahlung von 50% des Auftragswertes.
- Im Falle einer Vorauszahlung beginnt Eggtion
 mit der Leistungserbringung erst nach der Gutschrift dieser
 Vorauszahlung. Bis zur Gutschrift ruht der Auftrag in beiderseitigem
 Einverständnis.
- Die in der Auftragsbestätigung genannten Fristen sind für beide 
 Seiten verbindlich und können nicht einseitig verkürzt werden. Sofern
 durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Verzug seitens Eggtion entsteht, werden die Fristen als entsprechend verlängert vereinbart.
- Bei technisch bedingten Ausfallzeiten, die nicht durch Eggtion
 zu vertreten oder zu beeinflussen sind (z.B. Ausfall von Servern oder
 Internetanbindungen), verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer
 des Ausfalls.
- Bei vorzeitigem Abbruch eines Auftrages werden die bis dahin 
 angefallenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn die
 Ursache des Abbruchs nicht von Eggtion zu verantworten ist.
IV. Zusatzleistungen, Nebenkosten
- Die Änderungen und Erweiterung von Entwürfen und fertig gestellten 
 Arbeiten, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe sowie andere
 Zusatzleistungen (Datenpflege, Updatearbeiten, Konvertierung von
 Datenbanken u.ä.) werden je nach Zeitaufwand und schriftlicher
 Vereinbarung gesondert berechnet.
- Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung 
 (Webhosting, Druckausführung, Versand u.ä.) erfolgt aufgrund einer mit
 dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung.
- Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung 
 fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.
 Vergütungen und Nebenkosten sind (soweit nicht anders ausgewiesen)
 Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
V. Zahlung
- Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise 
 vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen
 innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Rechnung ohne Abzüge fällig.
- Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro (EUR).
- Zahlungsvorgänge erfolgen per Banküberweisung. In Ausnahmefällen 
 können Zahlungen auch bar erfolgen, z.B. zur Wahrung von Fristen.
- Befindet sich der Auftraggeber in Verzug und reagiert er nicht mit 
 einer Begleichung des ausstehenden Betrages nach zweimaliger Anmahnung
 im Abstand von jeweils 14 Tagen nach Auslauf einer
 Rechnungsüberschreitungsfrist von 3 Wochen, werden Zinsen in Höhe von 4%
 über den jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationnalbank
 berechnet. Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen, einen geringeren
 Schaden nachzuweisen.
- Gegen Forderungen von Eggtion kann der
 Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
 Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung
 eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen
 unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
VI. Haftung und Gewährleistung
- Die von Eggtion erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser verantwortlich.
- Der Auftraggeber stellt Eggtion von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von Eggtion auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.
- Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von Eggtion nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
- Eggtion übernimmt keine Haftung für vom Auftraggeber erstellte, sowie eingepflegte Inhalte und Daten. Auch die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, die mit dem Inhaltsangebot einhergehen, (z.B. Nutzungs- Patent- Markenrechte, Auskunftspflicht) obliegen dem Auftraggeber.
- Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung (Abnahme) der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Ton. Eggtion übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber durch seine eigenen Rechtsberater und auf eigene Kosten.
- Die Freigabe von Produktion und/oder Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Eggtion, stellt er Eggtion von der Haftung frei.
- Eggtion übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Fehler- und Virenfreiheit, die gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit von Ausgaben von Programm-Modulen (beispielsweise Java™ Applets, JavaScript, CGI, ActiveX™ u.ä.).
- Wenn Eggtion auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Eggtion nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
- Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet Eggtion bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weiter gehende Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug sind auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages begrenzt.
- Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von Eggtion nicht ausgeschlossen.
VII. Gestaltungsfreiheit
- Für Eggtion besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
- Die Eggtion überlassenen Vorlagen 
 (z.B. Texte, Bilder, Footage) werden unter der Voraussetzung verwendet,
 dass der Auftraggeber die für den Auftragsgegenstand notwendigen
 Nutzungsrechte besitzt, bzw. erworben hat.
- Eggtion legt dem Auftraggeber 
 regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die von
 diesem innerhalb, einer von Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten
 vorgegebenen Zeit, zu kontrollieren, zu genehmigen oder zu korrigieren
 sind. Wird die Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne
 dass dies vorher mit Eggtion abgestimmt wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Verzögerungsschäden.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen 
 Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen
 auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben
 (gesetzliche Anforderung nach § 6
 TDG).
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen 
 geltendes Recht verstoßen. Vorgenanntes gilt entsprechend für Verweise
 des Auftraggebers auf solche Inhalte Dritter (z.B. “Hyperlinks” im
 Internet). Eine rechtliche Prüfung durch Eggtion findet nicht statt. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber durch seine eigenen Rechtsberater und auf eigene Kosten.
VIII. Konkurrenzausschluss
- Eggtion akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für Mitbewerber und für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.
IX. Datenschutz
- Für Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (DSG). Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird durch Eggtion im Rahmen der üblichen Arbeitsweise sichergestellt. Eggtion weist gemäß DSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner und Dienstleister im notwendigen Umfang weitergeleitet werden können.
- Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber billigend in Kauf.
- Eggtion empfiehlt mit Verweis auf Punkt 9-2, insbesondere für die Übermittlung von Zugangsdaten und anderen sensiblen Daten, die Verwendung sicherer Kommunikationswege.
- Siehe auch Datenschutz.
X. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden
- Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
XI. Erfüllungsort
- Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz von Eggtion.
- Es gilt das Recht der Republik Österreich als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland bzw. Aufträgen aus dem Ausland.
- Gerichtsstand ist Wien.
XII. Salvatorische Klausel
- Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am Nächsten kommt.